Kampagne zum Schutz von Fahrradfahrern: Abstand halten im Kreis Mettmann

1,50 Meter Mindestabstand: Die bekannte Corona-Regel gilt auch im Straßenverkehr – nämlich beim Überholen von Radfahrenden. Die StVO hat den Straßenraum eindeutig neu verteilt. Diese Regelung soll im Kreis Mettmann nun verstärkt beworben werden.
 
Häufiges Beispiel aus Wohngebieten: Radfahrende, die an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren, werden selbst dann mit dem Auto überholt, wenn dafür gar nicht genügend Fahrbahnraum verfügbar ist. Die Radfahrenden verringern dann oft zwangsläufig ihren Abstand zu den geparkten Autos so sehr, dass sie durch sich öffnende Autotüren schwer verletzt werden könnten (sogenannter „Dooring“-Unfall). Ebenso gefährlich ist die von entgegenkommenden Autos erzwungene Durchfahrt, obwohl die Radfahrenden ihr Hindernis noch nicht passiert haben.
 
In einem gemeinsamen Antrag wollen die Kooperationsfraktionen CDU,GRÜNE und FDP, dass die in der Novelle der StVO vom April 2020 festgeschriebenen und für die Sicherheit der Radfahrenden erforderlichen Mindestabstände verstärkt und plakativ in die Öffentlichkeit transportiert werden, damit langjährige Gewohnheiten und Überholvorgänge „nach Gefühl“ aufgegeben werden. Hier sollten Kreisverwaltung, Kreispolizei und Verkehrswacht gemeinsam vorgehen.
 
Die nun beantragte Kampagne „setzt weniger auf ordnungsrechtliche Aspekte, sondern soll für den Kreis Mettmann als Radfahrregion werben und dabei auf schon der Fairness halber einzuhaltende Regeln hinweisen“, betont die Sprecherin im Ausschuss für Mobiltät, Ina Besche-Krastl.