Bericht von der KMV am 09.06.2016

Die Themen bei der KMV waren:
Kassenprüfungsbericht und Entlastung des Vorstandes
Evtl. Verlegung der Geschäftsstelle nach Hilden -Beschluss über mögliche anteilige
Umbaukosten bis 6000 €
Wahl der LDK-Delegierten
Baumschutzsatzungen: Wie ist die Lage in den einzelnen Kreisstädten?

Beate Barabasch und Heike Linnert haben die Kasse des KV geprüft. Die Kassenprüferinnen haben festgestellt, dass die Kasse sehr ordentlich geführt worden ist.

Die Kassenprüferinnen merkten an,  das die Reisekosten der Delegierten zu LDKen und BDKen abgerechnet und ggfls. als  Verzichtsspende  an den KV gehen sollten. Sodann beantragt Beate die Entlastung des KV-Vorstands.

Abstimmung über die Entlastung des Vorstands: Die Entlastung des KV-Vorstandes wurde einstimmig beschlossen.

 

Durch Umzug der Hildener GRÜNEN in eine neue Geschäftsstelle ist die Idee entstanden, die KV Geschäftsstelle dorthin zu verlegen. Dadurch würden sich mehrere Synergieeffekte ergeben. Die Geschäftsstelle wäre viel häufiger besetzt und auch repräsentativer. Für KDKen bräuchte kein zusätzlicher Raum angemietet werden.

Es gab eine Aussprache hierzu: Vorschlag einer möglichen Mehrfachnutzung, politische Veranstaltungen, Kreistagsfraktionsklausur etc. um Kosten zu sparen.

Zum Abschluss der Diskussion schlug Andreas Kanschat vor, über die Bereitstellung der Umbauko-sten bis zu € 6000 abzustimmen. Auf Anregung aus der Versammlung schlägt Andreas ergänzend vor, darüber abzustimmen, dass der Vorstand die Entscheidung über die Geschäftsstelle trifft. Die Versammlung stimmt beidem einstimmig zu.

(Anmerkung: Die Entscheidung ist inzwischen getroffen, siehe hier: Umzug nach HIlden)

 

Die Delegierten für die LDKen der nächsten 2 Jahr wurden gewählt. Die Ergebnisse haben wir hier zusammmengefasst: Delegierte KV Mettmann

 

Zum Thema Baumschutzsatzungen unten eine kleine Zusammenfassung der Diskussion und wir haben einem Vorschlag von Norbert Stapper, der an der KMV leider nicht teilnehmen konnte, noch angefügt:

Es gibt in einigen kreisangehörigen Städten die Bestrebungen, die bestehenden Baumschutzsatzungen abzuschaffen. Wülfrath, Monheim, Hilden, haben noch zur Zeit eine Baumschutzsatzung. Der NABU macht darauf aufmerksam, dass die Biodiversität in den Städten deutlich sinkt wg. Baumfällungen, Versiegelung, Steingärten etc.. Hecken, Bäume etc. sind wichtig für Biodiversität im städtischen Raum.

In Velbert wurde die Baumschutzsatzung abgeschafft, und es gibt kaum Aussicht, eine neue Baumschutzsatzung durchzusetzen. Ratingen hat seine Baumschutzsatzung ebenfalls abgeschafft. Martina Köster-Flashar berichtet aus Hilden, dort gibt es eine Baumschutzsatzung; zugleich regt Martina alternative Regelungen für mehr städtisches Grün an. In Langenfeld ist Baumschutzsatzung seit Ende 1990er Jahren nicht durchsetzbar. In Monheim wurde die Baumschutzsatzung damals von einer CDU-Mehrheit beschlossen und anfangs sehr konsequent umgesetzt. In  Mettmann gibt eine Baumschutzsatzung; früher wurde jeder Baum politisch verhandelt, heute ist dies weitgehend der Verwaltung übertragen worden. Trotz der Baumschutzsatzung werden in Mettmann viele Bäume sehr rasch gefällt.

 

Alten Baumbestand entwickeln und erhalten (von Norbert Stapper)

Vor gut zehn Jahren wurde in Monheim die Baumschutzsatzung für Privatgärten außer Kraft gesetzt. Zumindest nach offizieller Lesart soll die Säge danach nicht häufiger angesetzt worden sein als zuvor. Die Baumschutzsatzung war verhasst, wer „so dumm war, nicht rechtzeitig zu sägen, hatte das Nachsehen“, konnte über den Baum, in Monheim sogar über die Hecke nicht mehr frei entscheiden. Tatsächlich ein unfaires Konstrukt, zu dem wir eine Alternative vorschlagen.

Vermutlich werden die meisten Bäume von jungen Grundstücksbesitzenden gepflanzt, beide werden älter, auch der Baum verlangt irgendwann Pflege, damit nicht z.B. tote Äste Passanten gefährden. Zu teuer, also wird der Baum jetzt gefällt. Da Baumbestand in privaten Gärten jedoch erheblich die Ästhetik einer Straße bestimmt, ist er in öffentlichem Interesse, und diese Öffentlichkeit sollte sich fairerweise an den Kosten beteiligen. So könnte etwa der städtische Betriebshof den nahe zum öffentlichen Grund stehenden Baum mit versorgen. Sogar die Anschaffung des Baumes könnte in Kooperation mit dem städtischen Grünflächenamt erfolgen, auf diese Weise standortgerechte Arten ausgewählt und von kompetenten Quellen erworben werden. Die private Seite stellt das Grundstück, kauft den Baum und verpflichtet sich zum Erhalt, die Stadt übernimmt die technisch aufwendigen Pflegearbeiten. Auch örtliche Firmen können die Arbeiten übernehmen und dabei anteilig vom Besitzer und der Stadt oder einer eigens dafür gegründeten Bürgerstiftung bezahlt werden. Verschiedenste solcher Wege sind denkbar, um kooperativ einen alten Baumbestand zu entwickeln und zu erhalten.