Kampagne „Abstand halten im Kreis Mettmann“

Plakativ für mehr Schutz von Fahrradfahrenden im Kreis Mettmann
1,50 Meter Mindestabstand: Die bekannte Corona-Regel gilt auch im Straßenverkehr – nämlich beim Überholen von Radfahrenden.
 
Die StVO hat den Straßenraum eindeutig neu verteilt. Doch mit der Einhaltung dieser Regeln ist es häufig nicht weit her. Deshalb wird über diese Regelung im Kreis Mettmann nun verstärkt informiert – für mehr gegenseitigen Respekt aller Verkehrsteilnehmer*innen.
 
In einem gemeinsamen Antrag hatten wir mit unseren Kooperationspartnern CDU und FDP beantragt, dass die für die Sicherheit der Radfahrenden erforderlichen Mindestabstände verstärkt und plakativ in die Öffentlichkeit transportiert werden, damit langjährige Gewohnheiten und Überholvorgänge „nach Gefühl“ aufgegeben werden.