Kein Rechtsextremer als Ausschussvorsitzender im Kreistag

Die Kreistagsfraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und UWG-ME haben gemeinsam beantragt, Patrick Heinz (AfD) als Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Sport abzuberufen.
 
Die Antragsteller stellen klar: Dass der AfD nach den demokratischen Regeln der Gremienbesetzung grundsätzlich ein Ausschussvorsitz zusteht, wird nicht bestritten. Im Kreis Mettmann stellt die AfD derzeit den Vorsitz im Ausschuss für Schule und Sport. Entscheidend ist für die antragstellenden Fraktionen jedoch nicht der formale Anspruch, sondern die konkrete Person.
 
„Der Ausschuss für Schule und Sport trägt eine besondere Verantwortung für Themen, die das tägliche Zusammenleben, das Miteinander in Schulen und das Vertrauen in demokratische Institutionen unmittelbar berühren, erklären die Fraktionen. Aus Sicht der Antragsteller sind öffentliche Positionierungen und Auftritte des aktuellen Vorsitzenden – auch über die kommunale Ebene hinaus – so weit im völkisch-rechtsextremen Spektrum, dass dies mit der Rolle eines Ausschussvorsitzenden nicht vereinbar ist.
 
„Ein Ausschussvorsitz kann aus unserer Sicht nicht mit einer Person besetzt werden, die durch rechtsextreme Positionen polarisiert und spaltet. Hier braucht es Verlässlichkeit, Integrationsfähigkeit und ein klares Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, so die Antragsgemeinschaft.
 
Dabei betonen die Fraktionen ausdrücklich: „Auch wenn es vielen Demokratinnen und Demokraten schwerfällt, dass die AfD überhaupt einen Ausschussvorsitz innehat – die Spielregeln der Demokratie und die Sitzverteilung werden von uns akzeptiert.
 
„Hinzu kommt: Wer öffentlich Nähe zu Björn Höcke und dessen politischem Umfeld sucht, sendet ein Signal, das mit der Verantwortung eines Ausschussvorsitzes nicht vereinbar ist. Björn Höcke steht für Strömungen innerhalb der AfD, die von Verfassungsschutzbehörden als rechtsextremistisch eingeordnet bzw. beobachtet wurden. Eine solche Anschlussfähigkeit an verfassungsfeindliche Milieus dulden wir an dieser Stelle nicht.
 
Über den Antrag wird in der ersten Kreistagssitzung im kommenden Jahr abgestimmt. Die Abstimmung erfolgt ohne Aussprache; erforderlich ist eine Zweidrittelmehrheit.