Ophelia Nick – Einbringung der 27. BAföG-Gesetzesänderung 13. Mai 2022 MdB Ophelia Nick aus dem Kreis Mettmann (Foto: Butzmann) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der den ersten Schritt der großen BAföG-Reform einleitet. Diese Reform ist dringend notwendig geworden, denn die Vorgängerregierung hat BAföG jahrelang schleifen lassen. Die Änderungen werden noch zu diesem Wintersemester in Kraft treten, wodurch viele Studierende und Schülerinnen und Schüler unmittelbar profitieren werden. Die wichtigsten Änderungen sind die Erweiterung des Berechtigtenkreises u.a. durch die Anhebung der Freibeträge um 20%, die Anhebung der Altersgrenze auf 45 Jahre, die Erhöhung der Bedarfssätze und der Wohnpauschale. Dazu erklärt Ophelia Nick, Bundestagsabgeordnete für den Kreis Mettmann: „Seit vielen Jahren sinkt die Zahl der BAföG-Geförderten immer weiter. Dabei brauchen viel mehr junge Menschen dringend diese Unterstützung. Durch die Gesetzesänderung machen wir das BAföG zukunftsfest. Das ist ein unerlässlicher Schritt, damit BAföG endlich überall dort ankommt, wo es benötigt wird. Niemand soll in Zukunft wegen Geldsorgen oder Angst vor Verschuldung auf ein Studium verzichten müssen. BAföG ist das wichtigste Instrument, um Bildungsaufstiege zu ermöglichen. Aber die Lage für Studierende ist derzeit schwierig: Astronomisch hohe Mietpreise, Einbrüche auf dem Arbeitsmarkt, steigende Lebensmittelpreise. Gerade jetzt zeigt sich, wie wichtig es ist, den Bedarfssatz immer wieder an die tatsächlichen Bedürfnisse der Studierenden anzupassen! Für NRW ist diese Reform ein besonders wichtiges Signal: Dank der vielfältigen Hochschullandschaft kommen viele junge Menschen in das Bundesland, um ihr Studium zu absolvieren. Wir wollen in einen echten Bildungsaufbruch investieren: In moderne Gebäude und digitale Ausstattung. Und wir brauchen ausgebildete und motivierte Menschen, die gerne an Hochschulen arbeiten und mit vollem Einsatz das Wissen vermitteln, dass junge Menschen für ihre Zukunft brauchen.“