Haushaltsperre im Kreis Mettmann

Was bedeutet das für die GRÜNE Kreispolitik ?

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Von Martina Köster-Flashar und Bernhard Ibold

 

Seit 17. August 2015 gilt in der Kreisverwaltung Mettmann eine vom Kreiskämmerer verfügte Haushaltssperre, da sich zum Jahresende ein Mitteldefizit von rund 5 Mio. Euro abzeichnet. Mit der Haushaltssperre soll die Aufstellung eines Nachtragshaushalts vermieden und der sich abzeichnende Eigenkapitalverzehr des Kreises begrenzt werden. Wie bereits im vergangenen Jahr steigen die Sozialkosten insbesondere bei der Eingliederungshilfe, den Kosten der Unterkunft und den Kosten vollstationärer Hilfe zur Pflege weiter deutlich an. Da es sich hier um Pflichtaufgaben handelt, bleiben nur wenige Möglichkeiten der Finanzierung.

Zudem steht dem Kreis keine weitere Ausgleichsrücklage mehr zur Verfügung. Mit Hilfe der Haushaltssperre wird nun zunächst eine zehnprozentige Kürzung von freiwilligen Ausgaben, die noch nicht fest veranschlagt bzw. umgesetzt sind, eingeführt. Auch der Ausblick auf die Aufstellung des Haushalts 2016 sieht trüb aus. Nach jetzigem Stand muss im Rahmen der anstehenden Beratungen zum Kreishaushalt 2016 vermutlich über eine Erhöhung der Kreisumlage diskutiert werden. Am 22. Oktober wird der Haushaltsplanentwurf durch den Landrat und Kreiskämmerer in den Kreistag eingebracht. Die Fachausschüsse werden im November beraten. Der Haushalt soll dann in der Kreistagssitzung am 17. Dezember im Anschluss an die Haushaltsreden endgültig beschlossen werden.

Unsere GRÜNE Kreistagsfraktion führt ihre Klausurtagung zur Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2016 am Samstag, 31. Oktober 2015, von 9.30 bis 17.30 Uhr in Langenfeld durch. Interessentinnen und Interessenten sind herzlich zur Teilnahme und Mitdiskussion eingeladen. Um eine vorherige Anmeldung im Büro der Kreistagsfraktion wird gebeten unter gruene.fraktion@kreis-mettmann.de.